
Aktion Hochbegabtes Kind
Die Aktion Hochbegabtes Kind e.V. ist ein Interessenverein zur Begleitung hochbegabter Kinder und deren Familien in Bremen und dem Umland.
Im Jahre 2000 haben sich Eltern hochbegabter Kinder zu einem gemeinnützigen Verein zusammengeschlossen,
um die Situation ihrer Kinder zu verbessern.
Herzlich Willkommen!
Übrigens:
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Mitgliedsbeiträge ab 1.1.2014
Die Mitgliedsbeiträge sind gestaffelt. Aktive Mitgliedschaft Die aktive Mitgliedschaft ermöglicht die Teilnahme an allen Veranstaltungen, Workshops und Elternveranstaltungen, den Bezug des elektronische Newsletters, sowie Einsehen der internen Webseite inclusive des Programms durch Passwort. Die Begabungsdiagnostik lag dem Vorstand bei Eintritt in den Verein vor und erfüllte die Aufnahmekriterien.
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Passive Mitgliedschaft Die passive Mitgliedschaft beinhaltet den Bezug des elektronische Newsletters, sowie Einsehen der internen Webseite inclusive des Programms durch Passwort. Eine Teilnahme bei den verschiedenen Vereinsaktivitäten ist nicht möglich. Passive Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, jedoch nicht an allen übrigen Vereinsaktivitäten. (Vorträge sind ausgenommen). Eine Begabungsdiagnostik ist KEINE Voraussetzung für die passive Mitgliedschaft.
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Die genannten Jahresbeiträge sind als Mindestbeiträge zu verstehen. Zur Unterstützung der Vereinsarbeit sind jederzeit freiwillig höhere Mitgliedsbeiträge oder Spenden möglich und herzlich willkommen.
Die Beiträge sollen es dem Verein ermöglichen, das Vereinsleben aufrecht zu erhalten und damit die Interessen der hochbegabten Kinder zu unterstützen. Teurere Veranstaltungen können durch den Verein bezuschusst werden.
Eine Probemitgliedschaft ohne Beitrag ist für Neumitglieder ein halbes Jahr möglich, danach wird der Mitgliedsbeitrag fällig.
Der Jahresbeitrag wird im Voraus fällig und ist bis zum 31.3. eines jeden Jahres zu begleichen. Im Eintrittsjahr wird der Beitrag in voller Höhe unabhängig vom Eintrittszeitpunkt für das laufende Kalenderjahr fällig. Wird der Beitrag trotz Mahnung nicht gezahlt, wird das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen. Eine durch Mitgliedschaft in einem anderen Verein bedingte Befreiung vom Beitrag ist nicht möglich.
Der Vorstand